Um diese Vorgaben raschest durchzusetzen wurden für die drei Mitgliedsgemeinden Abwasserrahmenkonzepte und die so genannte „Gelbe Linie“ gemäß den Förderungsrichtlinien für Siedlungswasserwirtschaft 1993 erstellt, wobei zentrale Einzugsgebiete mit der Reinigung des Abwassers in der Verbandskläranlage sowie dezentrale Bereiche in den Randlagen der einzelnen Gemeinden mit ihren Hauskläranlagen (biolog. Kleinkläranlagen) zu unterscheiden sind.
Aufgrund der Satzungen hat sich der Abwasserverband verpflichtet, die Verbandskläranlage, die Verbandssammler mit den dazugehörenden Ortskanalisationen in den Mitgliedsgemeinden zu planen, zu errichten und zu betreiben.